Präsenzpflicht ab Montag, 19. April 2021

Information der Schulleitung zur Präsenzpflicht an weiterführenden Schulen
(17. April 2021)

Das Bildungsministerium hat die Präsenzpflicht an weiterführenden Schulen ausgesetzt.

Dies bedeutet, dass die Teilnahme am Unterricht nicht verpflichtend ist.

Schülerinnen und Schüler, die nach Entscheidung ihrer Erziehungsberechtigten in der Betreuung zu
Hause sind und nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten für diese Tage Arbeits-​ und Aufgabenangebote (Abholung in der Schule oder per E-Mail). Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.

Die Entscheidung zur Aussetzung der Präsenzpflicht ist durch die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte schriftlich anzuzeigen (jeweils freitags für die folgende Woche). Die Entscheidung gilt verbindlich für die ganze Woche.

Ausnahme bilden Klassenarbeiten und Prüfungen. Hier besteht Präsenzpflicht. 

Schulorganisation ab 12. April 2021 - Selbsttest

Information der Schulleitung zur Schulorganisation ab Montag, 12. April 2021
(11. April 2021)

- Es erfolgen keine Teilnahme am Unterricht und kein Aufenthalt im Schulgebäude für diejenigen
  Personen, die keinen aktuellen Nachweis über eine negative Testung auf SARS-CoV-2 erbringen.
  Die Möglichkeit zur Schnelltestung in der Schule ist gegeben.

- Geben Eltern bzw. volljährige Schüler*innen nicht die Zustimmung zur Testung, ist keine Teilnahme am
  Präsenzunterricht möglich. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
  Formular: Einverständniserklärung zur Selbstanwendung von SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttest

- Die Beachtung der bisherigen Hygienemaßnahmen sowie das Tragen medizinischer Masken sind
  weiterhin verpflichtend.

Selbsttests für Schülerinnen und Schüler

Information der Schulleitung zum SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler
(22. März 2021)

Alle Schülerinnen und Schüler, die an mindestens zwei Tagen in der Woche am Unterricht teilnehmen, können sich freiwillig zweimal pro Woche selbst testen.

Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren benötigen dafür eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Das Formular erhalten Sie in den Sekretariaten Salzmannstraße und Bodestraße oder hier:

Einverständniserklärung zur Selbstanwendung

Anleitung: Selbsttest für Schülerinnen und Schüler 

Präsenzpflicht an weiterführenden Schulen

Information der Schulleitung zur Präsenzpflicht an weiterführenden Schulen
(16. März 2021)

Das Bildungsministerium hat mit sofortiger Wirkung die Präsenzpflicht an weiterführenden Schulen ausgesetzt (https://mb.sachsen-anhalt.de/).

Dies bedeutet, dass

- der reguläre Präsenzunterricht in Halbgruppen und unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5
  Metern angeboten wird,

- die Teilnahme nicht verpflichtend ist – dies gilt auch für Abschlussklassen,

- Schülerinnen und Schüler, die nach Entscheidung ihrer Erziehungsberechtigten in der Betreuung zu
  Hause sind und nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, für diese Tage Arbeits-​ und Aufgabenangebote
  erhalten,

- kein Anspruch auf Notbetreuung oder Distanzunterricht besteht,

- die Entscheidung der Erziehungsberechtigten, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Schulpflicht
  nicht durch die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule erfüllt, schriftlich anzuzeigen und für die
  jeweilige Woche verbindlich ist.

Diese Erklärung ist erstmals am Freitag, 19.03.2021, für die Woche ab Montag, 22.03.2021, abzugeben. 

Wenn schon früher von der Aussetzung der Präsenzpflicht Gebrauch gemacht wird, ist dies bis spätestens Montag, 22.03.2021 der Schule schriftlich mitzuteilen.

Sofern eine digitale Übermittlung der Aufgaben zur Bearbeitung zu Hause nicht möglich ist, sind diese von den Erziehungsberechtigten nach Absprache in der Schule abzuholen.

Schulbetrieb ab dem 01. März 2021

Schulorganisation ab dem 01. März 2021
(25. Februar 2021)

Ab Montag, 01. März 2021 gilt für die Berufsbildenden Schulen der eingeschränkte Regelbetrieb. Davon ausgenommen sind die Abschlussklassen; für diese wird der Präsenzunterricht fortgeführt.

- Alle Klassen werden ab 01.03.2021 im Wechsel tageweise/gruppenweise wieder beschult.

- Die Stundenplanung erfolgt ausschließlich über den Vertretungsplan.

- Für die Tage, an denen sich die Klassen im Homeschooling befinden, erhalten die Schülerinnen und
  Schüler am jeweiligen Präsenztag Aufgaben von den Lehrkräften.

Die im Hygieneplan unserer Schule angeführten verpflichtenden Maßnahmen sind einzuhalten.