Information der Schulleiterin
(16. April 2020)
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Auszubildenden, Eltern, Personensorgeberechtigten und Vormünder, Ausbildungsbetriebe, Träger und Praktikumseinrichtungen,
ich möchte mich zunächst recht herzlich bei Ihnen allen bedanken für Ihr Verständnis, Ihre Ausdauer und Ihr Durchhaltevermögen, das Sie in den letzten Wochen in einer schwierigen und angespannten Situation täglich unter Beweis gestellt haben.
Heute erhielten wir vom Ministerium für Bildung den Ausführungserlass gemäß §15 Abs. 3 der Vierten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung-4.SARS-Co-2-EindV vom 16.April 2020, in dem u. a. geregelt wird, dass:
1. „Der prüfungsrelevante Unterricht ab dem 23.April aufgenommen wird und die Organisation der
Prüfungsvorbereitung in Eigenverantwortung der Schule erfolgt.
2. An den BbS ist der Prüfungsvorbereitung aller Abschlussklassen absolute Priorität einzuräumen und
die Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfungen ist sicherzustellen.“
3. Das gilt auch für die Auszubildenden im dualen System.
Deshalb werden wir am 23. April gestaffelt mit der Prüfungsvorbereitung von Abschlussklassen beginnen. Dabei haben die Sicherheitsvorkehrungen und das konsequente Einhalten der bereits jetzt geltenden Hygiene- und Abstandsregeln oberste Priorität, entsprechend des RdErl. des MB vom 27.3.2020 – 21-83212, in welchem u. a. dazu festgelegt, dass: