Selbsttests für Schülerinnen und Schüler

Information der Schulleitung zum SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler
(22. März 2021)

Alle Schülerinnen und Schüler, die an mindestens zwei Tagen in der Woche am Unterricht teilnehmen, können sich freiwillig zweimal pro Woche selbst testen.

Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren benötigen dafür eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Das Formular erhalten Sie in den Sekretariaten Salzmannstraße und Bodestraße oder hier:

Einverständniserklärung zur Selbstanwendung

Anleitung: Selbsttest für Schülerinnen und Schüler