Information der Schulleitung zur Schulorganisation ab Montag, 12. April 2021
(11. April 2021)
- Es erfolgen keine Teilnahme am Unterricht und kein Aufenthalt im Schulgebäude für diejenigen
Personen, die keinen aktuellen Nachweis über eine negative Testung auf SARS-CoV-2 erbringen.
Die Möglichkeit zur Schnelltestung in der Schule ist gegeben.
- Geben Eltern bzw. volljährige Schüler*innen nicht die Zustimmung zur Testung, ist keine Teilnahme am
Präsenzunterricht möglich. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
Formular: Einverständniserklärung zur Selbstanwendung von SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttest
- Die Beachtung der bisherigen Hygienemaßnahmen sowie das Tragen medizinischer Masken sind
weiterhin verpflichtend.