Termine für Nachprüfungen
Die schriftlichen Nachprüfungen finden an folgenden Tagen am Standort Bodestraße statt:
Die schriftlichen Nachprüfungen finden an folgenden Tagen am Standort Bodestraße statt:
Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb nach den Pfingstferien finden Sie unter: https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/schuljahr-20202021/.
Bitte beachten Sie die Vertretungspläne der Standorte Salzmannstraße und Bodestraße.
Weiterhin gilt:
- Teilnahme am Unterricht und Aufenthalt im Schulgebäude nur mit negativem Schnelltest auf
SARS-CoV-2 (Ausnahme: Prüfungen und Klassenarbeiten)
- Möglichkeit zur Schnelltestung in der Schule ist gegeben
- Kein Anspruch auf Distanzunterricht
Formular: Einverständniserklärung SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttest
Formular: Qualifizierte Selbstauskunft
Die Beachtung der bisherigen Hygienemaßnahmen sowie das Tragen medizinischer Masken sind weiterhin verpflichtend.
Veranstaltungshinweis der IHK Magdeburg und HWK Magdeburg
Online-Sprechstunde für Eltern zum Thema duale Ausbildung
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Magdeburg bietet gemeinsam mit der Handwerkskammer (HWK) Magdeburg am
Mittwoch, 30. Juni 2021, 19.00 bis 20.00 Uhr
eine Online-Sprechstunde für Eltern zum Thema duale Ausbildung an.
Eltern, deren Kinder bislang noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, erhalten einen Überblick über Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten im handwerlichen und industriellen Bereich sowie Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche.
Weitere Informationen finden Sie hier: Digitaler Elternabend - IHK Magdeburg
Das vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite tritt am 23. April 2021 in Kraft. Vor diesem Hintergrund ergeben sich Auswirkungen auf den Schulbetrieb.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://mb.sachsen-anhalt.de
Es erfolgen keine Teilnahme am Unterricht und kein Aufenthalt im Schulgebäude für diejenigen
Personen, die keinen aktuellen Nachweis über eine negative Testung auf SARS-CoV-2 erbringen.
Die Möglichkeit zur Schnelltestung in der Schule ist gegeben.
Geben Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler nicht die Zustimmung zur Testung, ist keine Teilnahme am Präsenzunterricht möglich. Ausnahme bilden Prüfungen und Klassenarbeiten.
Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
Formular: Einverständniserklärung SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttest
Formular: Qualifizierte Selbstauskunft
Die Beachtung der bisherigen Hygienemaßnahmen sowie das Tragen medizinischer Masken sind weiterhin verpflichtend.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter: Ministerium für Bildung