Schulbetrieb ab 04. April 2022
Das Land hat die Änderungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes, die umfangreiche Lockerungen der Corona-Regeln vorsehen, mit dem Erlass der 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung umgesetzt.
Die ab dem 04. April 2022 geltenden Regelungen für Schulen finden Sie hier:
https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/schulbetrieb-in-der-corona-pandemie/
Schulbetrieb nach den Winterferien
Ab Montag, 21. Februar 2022 wird zunächst der Unterricht im bekannten Modus fortgeführt, d. h. strikte Einhaltung aller Hygieneregeln, Maskenpflicht im Unterricht und im Schulgebäude sowie Testpflicht.
Es gilt Präsenzpflicht.
Bitte beachten Sie die Pressemitteilung der MVB:
Die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB) passt ab 21. Februar aufgrund der konkreten Pandemieauswirkungen das Angebot weiterhin an.
Konkret wird ab Montag, den 21. Februar weiterhin nach dem Ferienfahrplan gefahren. Die Straßenbahn- und Buslinien der MVB fahren dann wie in den Ferien (Sommer- und Weihnachtsferien). Die Straßenbahnen fahren somit montags bis freitags im 15-Minuten-Takt, die Busse darauf abgestimmt. Der Nachtverkehr bleibt unberührt. Die Fahrzeiten sind in den ausgehängten Fahrplänen in der Spalte „Montag – Freitag Weihnachts- /Sommerferien“ ersichtlich und in der elektronischen Fahrplanauskunft auf mvbnet.de sowie in den Smartphone-Apps easy.Go und INSA berücksichtigt.
Hintergrund der notwendigen Anpassung ist das aktuelle Pandemiegeschehen, was die durch das Unternehmen geplanten Abwesenheiten inzwischen deutlich überschreitet. Aufgrund der pandemischen Entwicklung hat die MVB in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Magdeburg beschlossen, die Stufe 1 des mehrstufigen Pandemiefahrplans zu veranlassen.
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Weitere Informationen zu den Ausbildungsinhalten und zur Bewerbung findest Du hier:
Informationen zum Schulbetrieb ab 10. Januar 2022
1. Die Befreiung von der Präsenzpflicht wird nach dem Ende der Weihnachtsferien NICHT verlängert.
2. Schülerinnen und Schüler müssen in den ersten beiden Schulwochen nach den Weihnachtsferien weiterhin täglich den Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder gestestet sind. Nicht geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler müssen durch Selbsttest unter Aufsicht der Schule oder mittels gütigen Testzertifikats täglich ein negatives Testergebnis nachweisen.
3. Ebenfalls wir die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht zunächst aufrecht erhalten bleiben.
4. Ungeimpfte und nicht genesene volljährige Schülerinnen und Schüler können weiter ohne gesonderte Notwendigkeit eines Testnachweises an der Schülerbeförderung teilnehmen. Wichtig in diesem Fällen ist aber, dass sich die betreffenden Personen mit einem gültigem Schülerausweis als Schülerin bzw. Schüler einer Schule ausweisen können.