Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb
Laut "Zweiter Verordnung zur Änderung der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung" gilt in allen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt ab 06.12.2021 eine umfassende Maskenpflicht.
1. Ab Donnerstag, 25. November 2021 gilt:
Alle Schülerinnen und Schüler können durch die Erziehungsberechtigten von der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden, wenn dies durch Belange des Infektionsschutzes begründet wird.
Die Anträge müssen bis Montag, 29.11.2021 in der Schule abgegeben, gemailt (Standort Salzmannstraße: salzmannstrasseatbbs-beims.de, Standort Bodestraße: kontaktatbbs-beims.de) oder per Post geschickt werden.
Auszubildende informieren zeitgleich ihren Betrieb (Arbeitgeber) über den Antrag.
Ein Ab- und Anmelden für einzelne Wochentage kommt nicht in Betracht.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung.
Abholung der Aufgaben für BVJ, BFS, BSO, FOS, KOS, HuF:
Donnerstag, 02.12.2021 von 08:00 – 13:00 Uhr im Sekretariat des jeweiligen Standortes.
2. Beförderung von Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren
Ungeimpfte und nicht genesene volljährige Schülerinnen und Schüler können weiter ohne gesonderte Notwendigkeit eines Testnachweises an der Schülerbeförderung teilnehmen.
Wichtig ist in diesen Fällen aber, dass sich die betroffenen Personen mit einem gültigen Schülerausweis als Schülerin bzw. Schüler einer Schule ausweisen können!
3. Ab Montag, 29. November 2021 gilt:
Schülerinnen und Schüler müssen täglich den Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Nicht geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler müssen durch Selbsttest unter Aufsicht der Schule oder mittels gültigen Testzertifikats täglich ein negatives Testergebnis nachweisen.
4. Der Beginn der Weihnachtsferien in Sachsen-Anhalt wird vorgezogen:
Letzter Schultag in diesem Kalenderjahr ist der 17. Dezember 2021.
Alle ausführlichen Informationen finden Sie unter https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/schulbetrieb-in-der-corona-pandemie/.