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Information der Schulleitung zur Präsenzpflicht an weiterführenden Schulen
(17. April 2021)

Das Bildungsministerium hat die Präsenzpflicht an weiterführenden Schulen ausgesetzt.

Dies bedeutet, dass die Teilnahme am Unterricht nicht verpflichtend ist.

Schülerinnen und Schüler, die nach Entscheidung ihrer Erziehungsberechtigten in der Betreuung zu
Hause sind und nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten für diese Tage Arbeits-​ und Aufgabenangebote (Abholung in der Schule oder per E-Mail). Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.

Die Entscheidung zur Aussetzung der Präsenzpflicht ist durch die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte schriftlich anzuzeigen (jeweils freitags für die folgende Woche). Die Entscheidung gilt verbindlich für die ganze Woche.

Ausnahme bilden Klassenarbeiten und Prüfungen. Hier besteht Präsenzpflicht.