Information der Schulleitung zur Präsenzpflicht an weiterführenden Schulen
(16. März 2021)
Das Bildungsministerium hat mit sofortiger Wirkung die Präsenzpflicht an weiterführenden Schulen ausgesetzt (https://mb.sachsen-anhalt.de/).
Dies bedeutet, dass
- der reguläre Präsenzunterricht in Halbgruppen und unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5
Metern angeboten wird,
- die Teilnahme nicht verpflichtend ist – dies gilt auch für Abschlussklassen,
- Schülerinnen und Schüler, die nach Entscheidung ihrer Erziehungsberechtigten in der Betreuung zu
Hause sind und nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, für diese Tage Arbeits- und Aufgabenangebote
erhalten,
- kein Anspruch auf Notbetreuung oder Distanzunterricht besteht,
- die Entscheidung der Erziehungsberechtigten, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Schulpflicht
nicht durch die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule erfüllt, schriftlich anzuzeigen und für die
jeweilige Woche verbindlich ist.
Diese Erklärung ist erstmals am Freitag, 19.03.2021, für die Woche ab Montag, 22.03.2021, abzugeben.
Wenn schon früher von der Aussetzung der Präsenzpflicht Gebrauch gemacht wird, ist dies bis spätestens Montag, 22.03.2021 der Schule schriftlich mitzuteilen.
Sofern eine digitale Übermittlung der Aufgaben zur Bearbeitung zu Hause nicht möglich ist, sind diese von den Erziehungsberechtigten nach Absprache in der Schule abzuholen.