Information der Schulleitung zur Schulorganisation ab Montag, 12. April 2021
(11. April 2021)
- Es erfolgen keine Teilnahme am Unterricht und kein Aufenthalt im Schulgebäude für diejenigen
Personen, die keinen aktuellen Nachweis über eine negative Testung auf SARS-CoV-2 erbringen.
Die Möglichkeit zur Schnelltestung in der Schule ist gegeben.
- Geben Eltern bzw. volljährige Schüler*innen nicht die Zustimmung zur Testung, ist keine Teilnahme am
Präsenzunterricht möglich. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
Formular: Einverständniserklärung zur Selbstanwendung von SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttest
- Die Beachtung der bisherigen Hygienemaßnahmen sowie das Tragen medizinischer Masken sind
weiterhin verpflichtend.
Information der Schulleitung zur Präsenzpflicht an weiterführenden Schulen
(16. März 2021)
Das Bildungsministerium hat mit sofortiger Wirkung die Präsenzpflicht an weiterführenden Schulen ausgesetzt (https://mb.sachsen-anhalt.de/).
Dies bedeutet, dass
- der reguläre Präsenzunterricht in Halbgruppen und unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5
Metern angeboten wird,
- die Teilnahme nicht verpflichtend ist – dies gilt auch für Abschlussklassen,
- Schülerinnen und Schüler, die nach Entscheidung ihrer Erziehungsberechtigten in der Betreuung zu
Hause sind und nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, für diese Tage Arbeits- und Aufgabenangebote
erhalten,
- kein Anspruch auf Notbetreuung oder Distanzunterricht besteht,
- die Entscheidung der Erziehungsberechtigten, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Schulpflicht
nicht durch die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule erfüllt, schriftlich anzuzeigen und für die
jeweilige Woche verbindlich ist.
Diese Erklärung ist erstmals am Freitag, 19.03.2021, für die Woche ab Montag, 22.03.2021, abzugeben.
Wenn schon früher von der Aussetzung der Präsenzpflicht Gebrauch gemacht wird, ist dies bis spätestens Montag, 22.03.2021 der Schule schriftlich mitzuteilen.
Sofern eine digitale Übermittlung der Aufgaben zur Bearbeitung zu Hause nicht möglich ist, sind diese von den Erziehungsberechtigten nach Absprache in der Schule abzuholen.
Anmeldung
zum Besuch eines Vollzeitbildungsganges zur Erfüllung der Schulpflicht für das Schuljahr 2021/2022
Schüler der Förderschulen und Sekundarschulen/IGS haben die Möglichkeit, sich am Standort Salzmannstraße 9 – 15 für das Schuljahr 2021/2022 anzumelden.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen Frau Steinbrecher und Frau Parsiegla zur Verfügung.
Termine und Hinweise zur Anmeldung
finden sie hier: Anmeldung
Unser Schülerrat 2020 / 2021
Die Klassensprecher*innen bzw. ihre Stellvertreter*innen waren am 24. September eingeladen, aus ihrer Mitte die Schülervertretung für das Schuljahr 2020/2021 zu wählen. Als neue Schülersprecherin wurde Annemarie Zastrau gewählt. Ihr Stellvertreter ist Petrisor Madalin. Die Mitglieder des Schüllerrats stehen euch bei Fragen, Projekten und Problemen rund um das Schulleben zur Verfügung. Wir wünschen dem Schülerrat der Berufsbildenden Schulen „Hermann Beims“ viel Erfolg bei seiner Arbeit!
Vertrauen ist gut, Vertrauenslehrer sind besser!
Unser Schülerrat organisierte die Wahl der Vertrauenslehrer, an der über 1.200 Schüler unserer Einrichtung teilnahmen. Schülersprecherin Gina-Marie Pötsch (FOS 18b) vom Schülerrat überreichte Frau Heipt, Frau Steidl und Frau Boussetta sowie Herrn Würdemann, Herrn Rühl und Herrn Handte die Ernennungsurkunden. Wir wünschen viel Erfolg!
Weitere Informationen findet Ihr hier: Unsere Vertrauenslehrer