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Voraussetzungen

- Hauptschulabschluss oder anderer gleichwertiger Bildungsstand
- abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb

 
Ausbildung/Rahmenbedingungen

- 3-jährige Ausbildung
- Teilzeitunterricht im Turnussystem (1 bzw. 2 Unterrichtstage/Woche)

 
Tätigkeitsprofil            

- Herstellung von Backwaren des täglichen Bedarfs (Brot, Brötchen, Kuchen und Kleingebäck)
- Herstellung von sogenannten „Feinen Backwaren“ aus Blätter-, Mürbe- und Hefeteig wie zum
  Beispiel Hefezöpfe, Croissants oder Christstollen in der Weihnachtszeit,
- Herstellung von Backwaren der gehobenen Ansprüche (Torten, Desserts usw.)

Einsatz nach abgeschlossener Ausbildung sowohl  in handwerklichen Bäckereien,
Großbäckereien, Hotels, Restaurants und Herstellungsbetrieben für Dauerbackwaren als auch in
Heimen, Sanatorien, Justizvollzugsanstalten oder Versuchsbäckereien.


Schwerpunkte der schulischen Ausbildung   

- Lernfeldorientierter Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf zum/zur Bäcker/in

1. Ausbildungsjahr/Lernfelder (LF):
▪ LF 1: Unterweisen eines neuen Mitarbeiters/einer neuen Mitarbeiterin
▪ LF 2: Herstellen einfacher Teige/Massen
▪ LF 3: Gestalten, Werben, Beraten und Verkaufen
▪ LF 4: Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen

2. Ausbildungsjahr/Lernfelder:
▪ LF 5: Herstellen von Weizenbrot und –kleingebäcken
▪ LF 6: Herstellen von Backwarensnacks
▪ LF 7: Herstellen und Verarbeiten von Sauerteig
▪ LF 8: Herstellen von roggenhaltigem Brot und Kleingebäcken

3. Ausbildungsjahr/Lernfelder:
▪ LF 9:   Herstellen von Schrot-, Vollkorn-und Spezialbroten
▪ LF 10: Herstellen von Feinen Backwaren aus Massen
▪ LF 11: Herstellen von Torten und Desserts
▪ LF 12: Herstellen von kleinen Gerichten
▪ LF 13: Planen und Durchführen einer Aktionswoche

- Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsseminaren

 
Prüfungen

- Zwischenprüfung in Theorie und Praxis im 2. Ausbildungsjahr
- Gesellenprüfung in Theorie und Praxis am Ende des 3. Ausbildungsjahres

 
Qualifizierungsmöglichkeiten/Auswahl           

- Verbesserung des Schulabschlusses entsprechend der schulischen Leistungen/Noten
  (Realschulabschluss oder Erweiterter Realschulabschluss)

- Erwerb der Fachhochschulreife durch die 1-jährige Fachoberschule an den BbS
  „Hermann  Beims“ im Bereich Ernährung und Hauswirtschaft
  (in Sachsen-Anhalt nur bei uns möglich!)...weitere Informationen zur Fachoberschule (FOS)

- nach Erwerb der Fachhochschulreife ist ein Studium (z.B. Lebensmitteltechnologie) an
  Fachhochschulen möglich
- Qualifikation zum/zur Ausbilder/in
- Qualifikation zum/zur Bäckermeister/in
- Verkaufsleiter/in im Lebensmittelhandwerk HWK
- Qualifikation zum/zur Betriebswirt/in
- Fachpraxislehrer/in an einer Berufsbildenden Schule

 
Ihr Ansprechpartner

- Koordinatorin: StD-in Bonyah

   ▪ Telefon: 0391 6228255
   ▪ Telefax: 0391 6202168
   ▪ E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

Bildquelle: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V., Darius Ramazani