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Information der Schulleitung zur Präsenzpflicht an weiterführenden Schulen
(16. März 2021)

Das Bildungsministerium hat mit sofortiger Wirkung die Präsenzpflicht an weiterführenden Schulen ausgesetzt (https://mb.sachsen-anhalt.de/).

Dies bedeutet, dass

- der reguläre Präsenzunterricht in Halbgruppen und unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5
  Metern angeboten wird,

- die Teilnahme nicht verpflichtend ist – dies gilt auch für Abschlussklassen,

- Schülerinnen und Schüler, die nach Entscheidung ihrer Erziehungsberechtigten in der Betreuung zu
  Hause sind und nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, für diese Tage Arbeits-​ und Aufgabenangebote
  erhalten,

- kein Anspruch auf Notbetreuung oder Distanzunterricht besteht,

- die Entscheidung der Erziehungsberechtigten, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Schulpflicht
  nicht durch die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule erfüllt, schriftlich anzuzeigen und für die
  jeweilige Woche verbindlich ist.

Diese Erklärung ist erstmals am Freitag, 19.03.2021, für die Woche ab Montag, 22.03.2021, abzugeben. 

Wenn schon früher von der Aussetzung der Präsenzpflicht Gebrauch gemacht wird, ist dies bis spätestens Montag, 22.03.2021 der Schule schriftlich mitzuteilen.

Sofern eine digitale Übermittlung der Aufgaben zur Bearbeitung zu Hause nicht möglich ist, sind diese von den Erziehungsberechtigten nach Absprache in der Schule abzuholen.

Schulorganisation ab dem 01. März 2021
(25. Februar 2021)

Ab Montag, 01. März 2021 gilt für die Berufsbildenden Schulen der eingeschränkte Regelbetrieb. Davon ausgenommen sind die Abschlussklassen; für diese wird der Präsenzunterricht fortgeführt.

- Alle Klassen werden ab 01.03.2021 im Wechsel tageweise/gruppenweise wieder beschult.

- Die Stundenplanung erfolgt ausschließlich über den Vertretungsplan.

- Für die Tage, an denen sich die Klassen im Homeschooling befinden, erhalten die Schülerinnen und
  Schüler am jeweiligen Präsenztag Aufgaben von den Lehrkräften.

Die im Hygieneplan unserer Schule angeführten verpflichtenden Maßnahmen sind einzuhalten.

Informationen zur Ausgabe der Halbjahreszeugnisse 
(01. Februar 2021)

Die Ausgabe der Zeugnisse erfolgt am Freitag, 05. Februar 2021 für alle Schülerinnen und Schüler, die sich an diesem Tag zum Präsenzunterricht in der Schule aufhalten. Alle anderen Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Zeugnisse zu dem Zeitpunkt, an dem sie sich wieder in der Schule einfinden.  

Bitte beachten Sie den Vertretungsplan des jeweiligen Standortes.

Duale Ausbildung:

 1./2. Lehrjahre - am ersten wieder stattfindenden Unterrichtstag

 3. Lehrjahre - am jeweils letzten Unterrichtstag vor den Winterferien

Vollzeitausbildung:

 Abschlussklassen (BFS 20a-e, BSO 19a-c, HuF 18, KOS 19, FOS 20a, 19b) - Freitag, 05. Februar 2021

 BVJ, BSO 20, HuF 19/20, KOS 20, FOS 20b/c - am ersten wieder stattfindenden Unterrichtstag

Alle Schülerinnen und Schüler, die ihr Zeugnis aus dringenden Gründen früher benötigen, melden sich bitte bis Mittwoch, 03. Februar 2021 15:00 Uhr per E-Mail beim Klassenleiter bzw. der Klassenleiterin. Sie erhalten dann umgehend einen Termin für die Abholung des Zeugnisses von ihrem Klassenleiter bzw. Ihrer Klassenleiterin.

Schulorganisation ab dem 11. Januar 2021
(09. Januar 2021)

Grundsätzlich bleiben die Schulen in Sachsen-Anhalt ab 11. Januar 2021 geschlossen. Folgende Ausnahmen gelten für die Berufsbildenden Schulen:

1. Im Präsenzunterricht werden beschult:  

- die Abschlussjahrgänge in der dualen Berufsausbildung

- Abschlussklassen, die Schuljahr 2020/2021 schriftliche Abschlussprüfungen ablegen.

Folgende Klassen haben ab Montag, 11. Januar 2021 Unterricht:

- alle dritten Lehrjahre der dualen Berufsausbildung

- FOS 20a, 19a

- KOS 19, HuF 18

- BFS 20a-e

- BSO 19a-c.

Die Planung dazu entnehmen Sie bitte den Vertretungsplänen auf unserer Internetseite. 

2. Schülerinnen und Schüler aller Vollzeitklassen und dualen Klassen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten Aufgaben über unsere Homepage.

3. Schülerinnen und Schüler, die ein Praktikum absolvieren müssen, können dies tun, sofern der Betrieb oder die Praktikumseinrichtung dies gestattet

Praktikumsverträge können nach vorheriger telefonischer Absprache in der Schule abgeholt werden. Alle Schülerinnen und Schüler die keinen Praktikumsplatz haben, bearbeiten die Aufgaben des Homeschooling.

4. Es besteht weiterhin Maskenpflicht innerhalb der Schulgebäude für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Besucher sowie auf dem Schulgelände, wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Besucher dürfen die Schule nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten und melden sich im Sekretariat an.

Die im Hygieneplan unserer Schule angeführten verpflichtenden Maßnahmen sind einzuhalten: Hygieneplan der BbS "Hermann Beims" Magdeburg 

Mit dem Umzug in die Bodestraße haben wir unsere Schul- und Hausordnung überarbeitet und aktualisiert: Haus- und Schulordnung der BbS "Hermann Beims Magdeburg

Die aktuelle Eindämmungsverordnung der Landesregierung mit Stand vom 08. Januar 2021 finden sie hier: 9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronovirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

Den aktuellen Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie mit Stand 07. Januar 2021 finden sie hier: Rahmenplan für die Hygienmaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt